Wissenswertes zum Angebotspreis
Angebotspreis für die Eigentumswohnung ermitteln: so gehe ich vor
Vergleichsinserate zeigen, was andere Verkäufer verlangen, nicht was Käufer bezahlt haben. Deshalb entsteht Ihr Angebotspreis in fester Reihenfolge:
- Unterlagen und Objektaufnahme: Objektdaten, Fotos innen und außen, Besonderheiten schriftlich und im Bild, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft; danach ein Telefonat.
- Preisunabhängige Analyse: Vorzüge werden zu Chancen, Nachteile zu Risiken. Noch fällt keine Zahl.
- Mindestens fünf Quellen: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, ein externes Bewertungstool, aktuell angebotene Konkurrenzwohnungen und die Käufersicht aus einer Portalanalyse.
- Objektbezogene Zuschläge und Abschläge: für Mängel, Renovierungsbedarf, Risiken der Eigentümergemeinschaft und besondere Vorzüge.
- Ergebnis: eine mit Zahlen fundierte und nachvollziehbare Angebotspreisempfehlung, schriftliche Herleitung und eine persönliche Videoerläuterung.
Warum ein Puffer beim Angebotspreis schadet
Eine verbreitete Empfehlung lautet, den Angebotspreis 5 bis 10 Prozent über dem Marktwert anzusetzen, als Verhandlungsspielraum. Eine Studie der Kreissparkasse Köln in Zusammenarbeit mit einer etablierten Maklersoftware und wohnmarktanalyse.de zeigt etwas anderes: Ausgewertet wurden über 1.000 konkrete Verkaufsangebote. Je höher der Angebotspreis angesetzt war, desto deutlicher konnte die Vermarktungszeit steigen, und desto niedriger fiel am Ende der tatsächlich erzielte Verkaufspreis aus. Wer zum Beispiel 20 Prozent über dem Marktwert startete, erzielte im Schnitt nur 85 Prozent des Marktwerts. Bei einer durchschnittlichen Eigentumswohnung im Wert von 330.000 Euro sind das fast 50.000 Euro Verlust durch einen zu hoch angesetzten Angebotspreis.
Das deckt sich mit meiner Praxis:
- Der Angebotspreis ist ein Filter. Er entscheidet, wer Ihre Wohnung überhaupt anschaut.
- Ein Puffer ohne Begründung wird zur Verhandlungsbasis des Käufers, nicht zu Ihrer.
- Spätere Senkungen sind im Portal sichtbar. Wer später senkt, verhandelt mit Käufern, die wissen, wie lange die Wohnung schon online ist.
Ein Beispiel aus meiner Maklerpraxis: Eine Wohnung stand beim vorherigen Makler rund 8 Monate online, der Preis sank in zwei Schritten von 429.000 auf 365.000 Euro, ohne eine einzige Besichtigung. Zu meiner Angebotspreisempfehlung von 325.000 Euro neu gestartet, war sie in 33 Tagen verkauft.
Angebotspreis, Marktwert, Kaufpreis: der Unterschied
| Begriff | Bedeutung |
| Angebotspreis | Der Preis im Inserat. Er entscheidet, wer Ihre Wohnung überhaupt anschaut. |
| Kaufpreis | Der Preis im notariellen Kaufvertrag, also das, was tatsächlich gezahlt wird. |
| Marktwert und Verkehrswert | Gesetzlich dasselbe: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). |
| Angebotspreisempfehlung in meiner Leistung | Der Preis, zu dem die Wohnung nach Datenlage verkauft wird; er ist der Angebotspreis. Den Mehrpreis darüber erzielt die Vermarktung: Je mehr passende Käufer die Wohnung sehen, desto mehr Angebote entstehen. |
| Verkehrswertgutachten | Formales Gutachten eines Sachverständigen, etwa für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung. Nicht Teil meiner Leistung. |
Immobilienbewertung, Gutachten, Onlinerechner: was Sie für den Privatverkauf brauchen
| Weg | Wofür er geeignet ist | Wofür er nicht geeignet ist |
| Onlinerechner | erste Orientierung | als Angebotspreis: Er kennt weder Zustand und Besonderheiten Ihrer Wohnung noch die tatsächlich gezahlten Kaufpreise für vergleichbare Wohnungen |
| Unverbindliche Einschätzung durch einen Makler | Gespräch mit Ortskenntnis | Keine neutrale Preisempfehlung: Sie ist meist mit dem Ziel eines Maklerauftrags verbunden. |
| Verkehrswertgutachten | Gericht, Finanzamt, Erbe | als Grundlage für die Vermarktung: Es bildet nicht ab, wie Käufer im Portal vergleichen und verhandeln; für einen Privatverkauf meist unverhältnismäßig teuer und aufwendig |
| Angebotspreisermittlung | Startpreis für den Privatverkauf mit Herleitung | für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung, denn sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten |
Leistungsumfang und Ablauf
- Erstgespräch: Passen Wohnung, Ort und Zeitplan?
- Auftrag als Einmalzahlung oder in zwei Raten
- Sie senden Unterlagen und Fotos; ich nenne fehlende Unterlagen und wo Sie sie bekommen
- Telefonat zu Besonderheiten Ihrer Wohnung
- Erstellung: rund eine Woche bei vollständigen Unterlagen, bis zu sechs Wochen, wenn Unterlagen erst beschafft werden müssen
- Übergabe: Bericht mit Herleitung, Chancen und Risiken, Auswertung der Eigentümergemeinschaft und Videoerläuterung
Nicht enthalten sind ein Verkehrswertgutachten, die Vermarktung durch mich, ein Maklerauftrag, Rechtsberatung oder Steuerberatung, Garantien sowie Häuser und Bauträgerobjekte.
Für wen die Angebotspreisermittlung passt
Sie passt, wenn …
- Sie Ihre Eigentumswohnung selbst verkaufen
- Sie in den nächsten Wochen inserieren wollen oder Ihr Inserat ohne ernsthafte Anfragen läuft
- die Wohnung in einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern liegt
Sie passt nicht, wenn …
- Sie an einem Wunschpreis festhalten
- Sie ein Haus verkaufen
- Sie erst in einigen Monaten starten wollen
Das sage ich Ihnen offen.
Über Patrick Jakobs
Ich verkaufe seit über 15 Jahren Eigentumswohnungen; mein Familienunternehmen ist seit über 30 Jahren im Immobilienverkauf tätig. Ich bin Immobilienmakler IHK, Immobilienverwalter IHK, Fachkraft für Gebäudemanagement und Bilanzbuchhalter IHK.
Als Makler arbeite ich nur im Großraum Stuttgart. Die Angebotspreisermittlung biete ich bundesweit an, und aus ihr entsteht kein Maklerauftrag.
Häufige Fragen
Was kostet die Angebotspreisermittlung?
1.998 Euro inklusive Umsatzsteuer als Festhonorar, unabhängig vom Kaufpreis. Auf Wunsch zahlen Sie in zwei Raten zu je 1.099,50 Euro, die zweite nach dem Verkauf, spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.
Ist die Angebotspreisermittlung eine Immobilienbewertung oder ein Gutachten?
Nein. Ich ermittle den Startpreis für Ihren Privatverkauf mit offengelegter Herleitung. Ein Verkehrswertgutachten, etwa für Gericht, Finanzamt oder Erbe, ist nicht Teil der Leistung.
Den Wert kann ich doch kostenlos online ermitteln?
Zur Orientierung ja. Für Ihren Startpreis fehlen einem Rechner Zustand, Mängel, die Lage der Eigentümergemeinschaft und gezahlte Kaufpreise für Wohnungen wie Ihre.
Sie sind doch selbst Makler?
Ja, deshalb kenne ich die Käufersicht. Für die Angebotspreisermittlung erhalte ich ein Festhonorar, unabhängig vom Kaufpreis. Einen Maklerauftrag nehme ich daraus nicht an. Verkaufen werden Sie selbst.
Warum nicht einfach höher ansetzen?
Die Sorge, Geld zu verschenken, ist berechtigt. Ein Aufschlag ohne Begründung schützt Sie aber nicht, er wird zur Verhandlungsbasis des Käufers. Ein begründeter Preis lässt sich halten, ein Puffer nicht.
Mein Inserat läuft schon. Hilft mir das noch?
Ja. Wenn ernsthafte Anfragen ausbleiben, ist der Startpreis die erste Stelle, die geprüft werden muss. Spätere Senkungen sehen Käufer im Portal, deshalb lohnt sich die Prüfung, bevor Sie den Preis ändern.
Ist es besser, mit oder ohne Makler zu verkaufen?
Ohne Makler sparen Sie Provision und behalten die Kontrolle; dafür tragen Sie Preisfindung, Vermarktung und Besichtigungen selbst. Die Angebotspreisermittlung nimmt Ihnen die wichtigste Entscheidung nicht ab, aber sie gibt ihr eine Grundlage.
Wie lange dauert die Angebotspreisermittlung?
Rund eine Woche, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Müssen Unterlagen erst beschafft werden, kann es bis zu sechs Wochen dauern.
Welche Unterlagen brauche ich?
Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Beschlusssammlung, die letzten drei Protokolle, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Energieausweis sowie Fotos. Fehlt etwas, sage ich Ihnen, wo Sie es bekommen.
Funktioniert das bundesweit?
Ja, für Eigentumswohnungen in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse ist bundesweit zugänglich.
Gibt es eine Garantie?
Nein. Ich garantiere keinen Preis und keine Verkaufsdauer. Ich sorge dafür, dass Sie mit einem begründeten Preis starten.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Das hängt unter anderem von Haltedauer und Eigennutzung ab und gehört in die Steuerberatung. Steuerberatung ist nicht Teil meiner Leistung.
Passt das zu Ihrer Wohnung? Lassen Sie es im Erstgespräch prüfen.